In meiner Praxis besteht die Möglichkeit, die homöopathische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse über die Chipkarte abzurechnen. Bedauerlicherweise beteiligen sich noch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen an den integrierten Versorgungsverträgen Homöopathie.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Krankenkasse an diesen Verträgen beteiligt ist, finden Sie die stets aktuelle Liste auf der Website des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte DZVhÄ. www.welt-der-homoeopathie.de.
Sollte die Seite leer bleiben, einmal in die Seite klicken, dann steht sie zur Verfügung. In der Spalte links finden Sie die Rubrik „Kosten/Erstattung“. Klicken Sie diese an, dann öffnet sich eine weitere Spalte, dort klicken Sie auf „Beteiligte Kassen“. Es öffnet sich eine Liste der Kassenarten, dort können Sie nach Ihrer Kasse suchen. Die gesamte Liste steht auch als Download zur Verfügung.
Patienten, die bei einer PKV versichert sind und solche, die die homöopathische Behandlung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen möchten, erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) .